Inzwischen übernehmen auch gesetzliche Krankenkassen begrenzt osteopathische Behandlungen.
Ich rate Ihnen die Kostenübernahme im Vorfeld mit der eigenen Krankenkasse oder Zusatzkasse zu klären. Als Heilpraktikerin rechne ich im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab.
Eine Osteopathische Therapieeinheit ( von 50-60 min. ) beinhaltet die Erhebung der Anamnese, Untersuchung und Behandlung mit verschiedenen osteopathischen Techniken.